Unabhängig vom Zeitpunkt, Ort und den Umständen des Todesfalls erhalten Sie durch die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit unserem Bereitschaftsdienst alle notwendigen Informationen über den Ablauf und die Organisation der Bestattung oder des Abschieds.

1.

Meldung eines Todesfalls

Wenn es im Gebiet der Stadt Zagreb zu einem Todesfall kommt (in einem Haus, einer Wohnung, im öffentlichen Raum oder an einem anderen Ort), ist dieser unter der Telefonnummer der Polizeidirektion Zagreb (192) oder beim Staatlichen Amt für Zivilschutz (112) zu melden.

Dabei sind die grundlegenden Angaben zur Todesmeldung zu übermitteln (sofern bekannt), unabhängig davon, ob es sich um einen natürlichen Todesfall (Krankheit oder Alter), einen Unfall oder einen gewaltsamen Tod handelt. Polizeibeamte und der Leichenschauer werden so rasch wie möglich an den Ort kommen, an dem der Tod eingetreten ist.

GRUNDLEGENDE ANGABEN ZUR MELDUNG EINES TODESFALLS in einem Haus, einer Wohnung, im öffentlichen Raum oder an einem anderen Ort:

Vor- und Nachname der verstorbenen Person
Zeitpunkt des Todes
Alter der verstorbenen Person (vollendete Lebensjahre)
Ort (Adresse) des Todesfalls
Ob die verstorbene Person an einer Krankheit litt oder in einer Gesundheitseinrichtung behandelt wurde
Vor- und Nachname der Person, die den Todesfall meldet
Telefonnummer für Kontaktaufnahme

Wenn der Todesfall außerhalb des Gebiets der Stadt Zagreb eintritt (in einem Haus, einer Wohnung, im öffentlichen Raum oder an einem anderen Ort), ist ein natürlicher Todesfall (aufgrund von Krankheit oder Alter) beim zuständigen Gesundheitszentrum oder beim Notfalldienst in dem Gebiet zu melden, in dem der Tod eingetreten ist.

Handelt es sich um einen Unfalltod oder einen gewaltsamen Tod, ist die Meldung bei der zuständigen Polizeidirektion unter der entsprechenden Telefonnummer vorzunehmen.

Polizeidirektion, Telefonnummer: 192
Rettungsdienst, Telefonnummer: 194
Staatliches Amt für Zivilschutz, Telefonnummer: 112

GRUNDLEGENDE ANGABEN ZUR MELDUNG EINES TODESFALLS IN EINEM HAUS, EINER WOHNUNG, IM ÖFFENTLICHEN RAUM ODER AN EINEM ANDEREN ORT:

Vor- und Nachname der verstorbenen Person
Zeitpunkt des Todes
Alter der verstorbenen Person (vollendete Lebensjahre)
Ort (Adresse) des Todesfalls
Ob die verstorbene Person an einer Krankheit litt oder in einer Gesundheitseinrichtung behandelt wurde
Vor- und Nachname der Person, die den Todesfall meldet
Telefonnummer für Kontaktaufnahme

Wenn der Todesfall in einem Krankenhaus oder einer anderen Gesundheitseinrichtung auf dem Gebiet der Republik Kroatien eintritt, wendet sich die Familie an die Abteilung, in der die Person aufgenommen war bzw. behandelt wurde.

Nach dem Gespräch mit dem diensthabenden Arzt oder dem Abteilungsleiter und nach Erhalt der gemäß dem Protokoll der Gesundheitseinrichtung vorgesehenen Dokumentation ist es erforderlich, sich an die Pathologieabteilung des Krankenhauses oder an die Krankenhaus-Leichenhalle zu wenden, um die Übernahme der verstorbenen Person zu vereinbaren. Vor dem Gang ins Krankenhaus ist es notwendig, die Kleidung und das Schuhwerk vorzubereiten, in denen die verstorbene Person beigesetzt wird, und diese mitzubringen.

Einrichtungen oder Pflegepersonen dieser Art melden den Todesfall dem zuständigen Leichenschau­dienst, der die Todesursache feststellt. Nach der Untersuchung kümmern sie sich darum, den Verstorbenen aus dem Zimmer oder von der Station in ihre Leichenhalle zu überführen.

Das nächststehende Familienmitglied wird über den Todesfall sowie über das weitere Vorgehen informiert. Bei der Aufnahme sozial benachteiligter Bewohner werden Angaben zur Mitgliedschaft in Vereinigungen wie der Sterbehilfe, zur Grabstätte sowie zu der Person erhoben, die die Bestattungskosten übernimmt (sofern eine solche besteht). Werden die Kosten vom zuständigen Sozialamt übernommen, organisiert dieses in Absprache mit der Einrichtung oder der Pflegeperson die Ausstattung mit Bestattungsbedarf sowie den Transport in die Leichenhalle. Der zuständige Sozialarbeiter sorgt dafür, dass jeder Bewohner würdevoll und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Kostenübernahme für sozial benachteiligte Personen bestattet wird.

2.

Leichenbestatter

Nach der Meldung des Todesfalls werden Polizeibeamte oder der Leichenschauer in kürzestmöglicher Zeit zum Todesort kommen, um die verstorbene Person zu untersuchen und den Tod festzustellen.
Für den Leichenschauer ist bis zu seinem Eintreffen Folgendes vorzubereiten:
Zugang zur verstorbenen Person, damit der Leichenschauer den Körper untersuchen und die Todesursache feststellen kann.
Ärztliche Dokumentation (sofern die verstorbene Person an einer Krankheit litt oder in einer Gesundheitseinrichtung behandelt wurde)
Ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild der verstorbenen Person, damit ihre Identität festgestellt werden kann.
Personenstandsdaten der verstorbenen Person:
  • Vor- und Nachname
  • früherer Nachname
  • Eheschließung
  • Datum und Uhrzeit des Todes
  • Ort des Todes
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Nationalität
  • Staatsangehörigkeit
  • Beruf
  • Wohnsitz und Wohnadresse
  • Familienstand (Vor- und Nachname des Ehepartners, sofern der Verstorbene verheiratet war)
    Vor- und Nachname der Eltern des Verstorbenen.

     
     
Nachdem der Leichenschauer die Untersuchung durchgeführt und die „Bestattungsgenehmigung“ sowie die „Todesbescheinigung“ ausgestellt hat, kann die verstorbene Person von einem registrierten Bestattungsunternehmen übernommen und in die Leichenhalle überführt werden. Dieses Unternehmen muss über eine Genehmigung des zuständigen städtischen Amtes entsprechend dem Sitz des Unternehmens verfügen, die es zur Ausübung der Bestattertätigkeit gemäß dem Gesetz über die Bestattertätigkeit berechtigt. Im Falle eines natürlichen Todes kann die Familie den Verstorbenen selbst einkleiden oder das Einkleiden den Mitarbeitern des Bestattungsunternehmens überlassen. Üblicherweise werden Verstorbene in festlicher Kleidung gekleidet und mit Schuhen versehen.
Unfalltod oder gewaltsamer Tod

Gemäß dem Strafgesetzbuch sowie dem Gesetz über die Untersuchung und Feststellung der Todesursache kann die für die Tatortaufnahme zuständige befugte Person, die mit der Untersuchung der verstorbenen Person und der Feststellung des Eintritts und der Ursache des Todes betraut ist, die verstorbene Person zur Obduktion an die zuständige Einrichtung überweisen, um die Todesursache sowie alle relevanten Umstände genau festzustellen.

3.

Bestattung außerhalb des Sterbeortes

Das Dokument für den Transport der verstorbenen Person, die Überführungsbescheinigung (SPROVODNICA), wird vom zuständigen Sanitätsinspektor gemäß dem Ort des Todes der verstorbenen Person ausgestellt, sofern die Bestattung außerhalb des Ortes (außerhalb der Zuständigkeit derselben Gespanschaft) erfolgt, in dem der Tod eingetreten ist.

Die für die Ausstellung der Überführungsbescheinigung erforderlichen Unterlagen sind folgende:
ausgefüllter Antrag, der bei der sanitären Inspektion erhältlich ist
Todesbescheinigung
Bestätigung des Friedhofs oder Krematoriums, auf dem die Person beigesetzt wird (bzw. eine Bestätigung, dass eine Grabstätte gesichert ist)
Kopie der Zulassungsbescheinigung des Bestattungsfahrzeugs, mit dem die verstorbene Person überführt wird
Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild des Antragstellers zur Einsichtnahme bei der Antragstellung.
Die Einholung der Überführungsbescheinigung (Sprovodnica) kann im Namen der Familie des Verstorbenen auch von einer Bestattungsagentur übernommen werden.